Drohnen - Gut und recht, aber auch rechtens?

Drohnen - Gut und recht, aber auch rechtens?

Drohnenaufnahmen sind spektakulär und erfreuen sich grosser Beliebtheit. Aber Achtung!

  • Drohnen müssen einen Abstand von 5 km zu Flughäfen und Heliports wahren
  • Respektieren Sie die Privatsphäre anderer
  • Drohnen unter 30 kg dürfen grundsätzlich ohne Bewilligungen geflogen werden, sofern keine Sicherheitszone tangiert wird (siehe Drohnenkarte)
  • Es wird eine maximale Flughöhe von 150 m empfohlen, da Flugzeuge höher als 150 m fliegen müssen
  • Bei Drohnen über 500 g benötigen Sie eine Versicherungsdeckung von mind. 1 Mio CHF 

Mit diesem Link gelangen Sie zur offiziellen Seite vom BAZL, wo Sie ausführliche Informationen finden:  >> LINK <<

Dieser Link führt Sie zur Karte, auf welcher die speziellen Flugzonen vermerkt sind: 
>> LINK <<

 

Bitte kontaktieren Sie uns unverbindlich, wenn wir Sie in Ihrem Vorhaben mit einem kostenlosen Beratungsgespräche unterstützen dürfen: info@webmodus.ch

 

 

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